Die Geschichte von Triboltingen


  • um 950 dürfte Triboltingen (wie Ermatingen auch) zum Kloster Reichenau gehört haben
  • 1155 wird das Dorf erstmals urkundlich erwähnt: "die vogty ze Tribeltingen, den kehlnhof ze Tribeltingen"
  • seit 1975 bilden Triboltingen und Ermatingen eine Einheitsgemeinde

Arnold Bosshard, ehemaliger Lehrer und Bürgerarchivar, schreibt 1985:

 

Die in Manuskriptform vorliegende Schrift kann nicht den Anspruch auf Vollständigkeit noch auf sprachliche Durchgestaltung erheben. Sie will vielmehr einen Einblick in die Geschichte der Bürgergemeinde bis 1875 geben. Bis 1500 verwendete ich das Thurgauische Urkundenbuch und die Beiträge zur Vaterländischen Geschichte. Ab 1500 sind die ersten Belege im Bürgerarchiv zu finden.

Für uns Jüngere sind die alten Dokumente schon meist unlesbar geworden. Es war mir daher wichtig, viele Auszüge aus den Urkunden zu geben, um so das Leben unserer Vorfahren einer breiten Bevölkerungsschicht zugänglich zu machen.

 

im Advent 1985, A. Bosshard


Siedlungsbildung durch die Alamannen

Im 5.Jhdt. wanderten die Alamannen in unser Gebiet ein. Sie siedelten sippen- oder familienweise. Die Ortsnamenendung -ing deutet auf Sippen, die Endungen -wilen und -hofen weisen auf Einzelhöfe hin.

 

Lehrer J. Ribi schrieb in einer Abhandlung, dass der Name Triboltingen nicht von Trübel herstamme; da sie den Anbau des Weines gar nicht kannten. Der Dorfname sei eher auf Triboldo, das heisst der treibend Waltende zurückzuführen. Gleichwohl ist die Traube im Triboltinger Wappen sehr zutreffend, war doch der Weinbau für die Gemeinde bis 1900 von grosser Wichtigkeit.

 

König Clothar verlegte um 560 das Bisthum Windisch nach Konstanz. Die Verbreitung des Christentums setzte jedoch erst mit dem Aufkommen der Klöster ein. Bei uns nahm das durch Pirmin im Jahre 724 gegründete Kloster Reichenau eine beherrschende Rolle ein. Mit Bewilligung des Kaisers schenkten alemannische Grafen und Herzöge dem Kloster weite Ländereien. Um 950 erlaubte Otto der Grosse die Schenkung des Dorfes Triboltingen an das Kloster.


Erste Erwähnung der Gemeinde Triboltingen

In einer Urkunde vom 27. Nov. 1155 bestätigt Kaiser Friedrich I Barbarossa (1121-1190) dem Bischof von Konstanz Hermann I. die Grenzen der Bischofshöri. "Die Grenzen der Landschaft Bischofshöri und anderer herumliegender Völker aber sind die folgenden: Vom Rheine zwischen Tägerwilen und Triboldinga an den grauen Stein."

Somit lag Triboltingen ausserhalb der Bischofshöri. Das Dorf bildete zusammen mit Ermatingen, Mannenbach, Fruthwilen und Salenstein eine Markgenossenschaft. Diese Zusammengehörigkeit blieb bis heute im Kirchenspiel erhalten.

Bei Grenzziehungen bediente man sich natürlicher Objekte; beliebt waren Findlinge.

Der Graue Stein im Triboltinger Espen ist somit ein geschichtlicher Zeuge, dem Sorge getragen werden sollte.

die Karte mit dem Triboltinger "Grauen Stein" hängt bei Berufsfischer René Ribi
die Karte mit dem Triboltinger "Grauen Stein" hängt bei Berufsfischer René Ribi


Vogtei und Kehlhof

Um die grossen Klosterausgaben zu decken, begann die Reichenau ihre Besitztümer gegen Geld auszuleihen. Der "Pächter" bewirtschaftete in eigener Regie einen Kehl- oder Frohnhof. Als klösterlicher Beamter verwaltete er die Zinsgüter und sass drei Mal im Jahr zu Gericht.

Der Kehlhof zu Triboltingen wurde vorwiegend an Konstanzer Bürger verliehen. Diese bebauten ihn oft nicht selber, sondern verliehen das Land parzellenweise. 1366 versatzet Eberhart Schwartz seiner Ehefrau Margareta Blarer die vogty ze Tribeltingen, den kehlnhof ze Tribeltingen, den wyngarten den man nembt den Brugger und was zu der vogty gehört.

 

Der Vogt hatte das Recht, als Stellvertreter einen Ammann einzusetzen. Diesem stand ein Weibel zur Seite. Beide hatten die Aufgabe, "den lütten zu dem rechten verhelffen".

Die Bauern hatten dem Vogt Gehorsam zu schwören und auf Martini die Steuern zu bezahlen. Die Naturalsteuer bestand aus Hafer.

Der Vogt konnte verlangen, dass der Haber auf einen schwarzen Mantel geschüttet wurde. Wenn er ihn aufhob, durften keine Halme oder Verunreinigungen daran hängen bleiben. 

 


Von der Leibeigenschaft zur Bürgergemeinde

1351 verkaufte Anna von Enne dem Gottshaus zu Petershausen eine Anzahl Leibeigene. Darunter war auch Heinrich Spielmann von Triboltingen. 1372 lieh Abt Eberhard bei Elisabet in der Bünd 14'000 Gulden. Als Pfand bekommt sie: Kloster Wollmatingen, das Dorf Mannenbach und die Gottshausleute von Salenstein, Ermatingen, Triboltingen und Tägerwilen.

Schon 1361 waren der Wein- und Kornzehnt von Triboltingen verpfändet worden. Als Bürgen wurden genannt: Cunraten Baier, Cunraten Widmer, Cunraten Hägilin und Rudin Gailinger. Die Bürgen hatten sich bei Fälligkeit in einem Konstanzer Wirtshaus einzufinden. Dort hatten sie auf Kosten des Abtes zu essen. Konnte dieser nicht zahlen, so hatte der Geldleiher das Recht, die Bürgen anzugreifen, zu pfänden und zu nötigen.

 

Ob alle Thurgauischen Untertanen ursprünglich als Leibeigene angesehen wurden, kann ich nicht sagen. Sicher ist jedoch, dass die Reichenau die Schirmherrschaft über die umliegenden Orte ausübte.

Bei Verheiratung durfte der Partner nur innerhalb des Herrschaftsgebietes gesucht werden. Da die Kinder dem Stamme der Mutter folgten, die Frauen jedoch in die Gemeinden der Männer zogen, hatten einzelne Grundherren Umzugsverträge abgeschlossen.

Um die Männer vor fremden Bräuten abzuschrecken, hatten sich die Vögte eigenartig anmutende Strafen ausgedacht. So durften sie dem Mann einen Riemen Fleisch aus dem Rücken schneiden oder ihn bei Regenwetter einen Tag zur Abkühlung die Traufe legen.

 

Die Bauern einer Markgenossenschaft hatten kein persönliches Recht auf ihr Besitztum. Bei seinem Tode fiel das Grundstück an den Grundherrn zurück. In der Versammlung der Markgenossen hatten nur die Besitzer der ihnen zugemessenen Grundstücke Stimmrecht, nicht aber deren erwachsenen Söhne und die Besitzlosen. Im Laufe der Zeit erlangten einzelne Bauern, die sich beim Lehnsherren besonders beliebt gemacht hatten, das Erbrecht für ihre Söhne. Da der Wert der Grundstücke stieg, der Zins aber auf der alten Summe blieb, bewirkte dies, dass die ehemaligen Grundherren nur noch symbolische Abgaben erhielten.


Das unbebaute Land wurde als Gemeinland angesehen. Der Erlös floss den Landbesitzenden zu. Dies war der Beginn der Bürgergemeinde. Grosse Aufgaben (Brunnen, Strassen) wurden gemeinschaftlich in Angriff genommen. Das Amt des Bürgermeisters, als Vorsteher der Bürger, bildete sich aus. 

 


Die Schlacht von Schwaderloh 1499

Kaiser Maximilian schuf, um den Streitereien seiner Fürsten ein Ende zu setzen und um das Reich straffer zu organisieren, das Reichskammergericht. Zur Deckung der Kosten wurde eine Steuer erhoben, der gemeine Pfennig.

Die Eidgenossen forderte er auf, diese Steuer zu bezahlen. Davon wollten sie aber nichts wissen. Schwaben und Schweizer, Sauschwaben und Kuhhirten, waren in dieser Zeit nicht gut aufeinander zu sprechen.

 

Am Donnerstag nach der Osterwoche zogen die Königlichen mit grosser Macht aus, zu Schiff von der Reichenau und zu Land aus Konstanz. Sie hatten in Konstanz die Brücke mit Mist überstreut, dass man die Reiterei nicht höre. Sie zogen still zum Dorf Ermatingen und überfielen die übel besorgte Wache. Die Eidgenossen flohen überstürzt in den Wald. Da nun kein Eidgenosse mehr vorhanden war, assen die Schwäbischen fröhlich, was die Eidgenossen gekocht und getischt hatten, plünderten das Dorf, desgleichen Triboltingen und Mannenbach. Nach der Plünderung verbrannten sie die Dörfer so dass die in Lindau meinten, der ganze Thurgau brenne.

 

Als die Hauptmacht bei Schwaderloh diese Kunde erhalten hatte, machten sie ob dem Walde eine Ordnung und beteten. Wie wütende Löwen liefen sie den Berg hinab den Feinden in die Seite. "und ward ein sollicher rouch und so ein grim wesen mit schiessen stechen houen und schlachten, das ich es genugsamlich nicht beschriben kann.

Die Flucht war so greulich, dass was sie vom Leibe mochten fallen lassen, Gewehr, Harnisch, Kleider. Ein grosser Haufe floh zum See. Da ging ein Schiff unter und sie ertranken wie Säue."

 

Obwohl die Schlacht als Schlacht bei Schwaderloh in die Geschichte einging, fand sie doch in den Feldern oberhalb Triboltingens statt. (Schragenhurt Blutacker) .


Die Offnungen

1460 wurde der Thurgau eidgenössisches Untertanenland. Die Besitzverhältnisse waren ausserordentlich kompliziert. Dutzende von weltlichen sowie geistlichen Gerichtsherren machten ihre Rechtsansprüche geltend. Im Schwabenkrieg wurden alle strittigen Fragen über aie Landesherrschaft beseitigt. Die Untertanen mussten dem eidgenössischen Landvogt die Treue schwören. Die oberste Gerichtshoheit hatten die Eidgenossen. In Verträgen wurden die Rechte des Bischofs von Konstanz, der dann auch ab 1540 die Oberhoheit über die Reichenau ausübte, geregelt.

Ein Teil der Konstanzer Bischöfe stammten aus dem Gebiete des Thurgaus. Da sie ihre kirchlichen Aufgaben im ganzen Bistum, also auch auf schweizerischem Gebiete, ausüben mussten, waren sie an einer gütlichen Einigung sehr interessiert. So verblieb dem Bischof die örtliche Verwaltung und das Recht des Steuerbezuges.

 

Die Dorfrechte wurden in den sogenannten Offnungen festgehalten. Von Triboltingen sind im Staatsarchiv, von Abschriften und im Bürgerarchiv die Offnungen von 1301, 1417, 1507, 1527 und 1672 erhalten.

Die Eingangs- oder Schlussartikel zeigen, wie sich die Absolutheitsansprüche zu einem Gleichgewicht Triboltingen-Reichenau verschoben:

1301: Dis sind des vogts, ouch des gerichtz und des dorffs zu Tribeltingen rechte.

1527: Ain ersame Gemeind zu Triboltingen hat des gemeinen Nutzens willen, damit sie fürerhin desto friedlicher und nachpürlicher beieinander sitzen, ein Ordnung und Gesetz abgeredet. Dem Herrn von Ow gehört das Halbteil und einer ehrbaren Gemeind zu Triboltingen das ander Halbteil an Bussen.

1672: Wenn die ehrbar Gemeind zu Triboltingen die Offnung ändern will, so solle sie es nicht tun ohne Wissen des regierenden Herrn der Reichenau.

 

Die Dorfrechte galten für die Bürger. Mit Neuzuzüglern wurden Einzelverträge abgeschlossen.

"Wenn einer zu einem Bürger angenommen wirth: Als erstes hatte er den Kaufschilling zu entrichten." Er fiel zu gleichen Teilen dem Dorf und der Reichenau zu. In Holz und Wald, Wonn und Weid bekam er die gleichen Rechte wie ein anderer Bürger. Er versprach der Gmeind, Nutzen und Aufkommen zu fördern und den Nachteil zu wenden, still und ingezogen zu leben, keine geförlichen Zusammenkünfte zu stiften, keine Güter aus dem Dorf zu verkaufen, sich unter die Autorität der Reichenau zu beugen und eine Gemeind Triboltingen bei ihren Rechten zu lassen."

 

War die Gemeinde bei der Aufnahme eines neuen Bürgers nicht sicher, so bestand die Möglichkeit, ihn vorerst als Satzbürger oder Hintersasse aufzunehmen.

Der Satzbürger hatte die gleichen Plichten, konnte jedoch keinen Anspruch auf den Bürgernutzen geltend machen. Er musste sich unter den Trübeltinger Gerichtsstab beugen, durfte kein Vieh auf die Weide treiben, keine liegenden Güter kaufen, keine Weinschenken oder Hantierungen treiben, es sei denn, kein Bürger wolle dies tun. Er verpflichtete, sich seinen Kindern den ordentlichen Kirchgang vorzuschreiben und auf Aufforderung der Gemeinde das Dorf zu räumen.


Die Dreifelderwirtschaft

Um das Leben unserer Vorfahren besser verstehen zu können, ist es notwendig, nochmals weit zurückzuschauen. Bis ins 19. Jhdt blieb die Bewirtschaftung des Bodens ein nach altem Herkommen geheiligtes Gesetz. Schon die Allamannen trennten ihre Häuser und Hofräume (Hofraiti) durch Etter, das sind durchflochtene Pfahlzäune, voneinander ab. Innerhalb dieser Umzäunung hielten sie Geflügel und anderes Kleinvieh. Das Dorf selber war wiederum umzäunt. Das um das Dorf liegende Land und der Wald waren allgemeine Viehtrift (Allmend).

 

Für den Ackerbau wurden weitere Gebiete durch Einzäunung ausgeschieden und in drei Zelge abgeteilt, die eine zum Anbau von Korn, die andere zum Anbau von Hafer und die dritte zur Brache und Sommerweide. Die zum Anbau bestimmten Zelgen wechselten in ununterbrochener Reihenfolge. In der Bündt, die gedüngt wurde, pflanzte man Hanf, Leinen sowie Gemüse an.

Etwas vorn Dorfe entfernt lagen kleine Teiche, die Rose. Darin legte man Hanf oder Flachs ein. Diese Vorbereitung der Leinenverarbeitung verursachte einen unguten Geschmack. Die Flurbezeichnung Rossmeggen (megge= schmöcke) deutet auf die Leinenproduktion in Triboltingen hin, ebenso Spulergass und Schneller. Ein Schneller ist das 100malige Umdrehung des Haspels beim Spinnen.

 

Das Weiderecht

Vom Spätherbst bis in den April war die Allmend zur Weide frei gegeben. Innerhalb dieser Zeit wurde das Vieh einem Hirten übergeben. Der Hirte führte das Vieh auf das Brachland, nach der Sichlete auf die Korn- und abgeerntete Haberzelg.

Triboltingen besass nicht nur die Waldwiesen, sondern auch das Espen. 1731 wurde mit den beiden Bauern Herzog und Buchhorner ein Contrakt wegen Trib und Trab in das Espen abgemacht. Es wurde ihnen bewilligt, ihre Pferde, die sie überwinterten, in das Espen zu treiben.

 

Dass der offene Weidgang auch mit Nachbargemeinden zu Streitereien führen konnte, zeigt ein Prozess gegen Wäldi, der vor der Stadt Zürich endete. "Die von Wäldi haben etlich Füllin in die Brachzelgen und den offenen Wald von Ermatingen und Triboltingen laufen lassen. Ein Füllen wurde auf Waldstetten eingefangen und kurzerhand nach Ermatingen geführt und dort versteckt."

Man wollte die von Wäldi für den Schaden belangen und das Fohlen bis zur völligen Abtragung behalten. Wäldi wollte den Schaden schätzen lassen und zog vor das Gericht in Steckborn. Triboltingen gelangte mit seinen Ansprüchen an den Landvogt. Daraufhin klagten nun die Bauern von Wäldi auf Diebstahl.

Der Rechtsspruch lautete: in den offenen Wäldern von Ermatingen, Triboltingen und Wäldi haben alle das Trieb- und Trabrecht. Niemand darf dem anderen in die Güter ausserhalb des Waldes fahren, Zäune oder Häge erstellen. Ein Hirte soll das Vieh morgens von 5 bis abends um 6 hüten. Das Fohlen muss zurückgegeben werden.

 

Die Offnung von 1672 hält folgende Weiderechte fest: Gänse und Enten durften nicht auf die Allmend getrieben werden. Hintersassen mussten für ein Pferd 2 Gulden, für eine Kuh 1 Gulden und für Kälber aber nichts geben. Stiere durften nur bis zum dritten Lebensjahr auf die Weide getrieben werden. Dasselbe galt für Hengste. Fohlen durfte man, in der Zeit, da es für Kühe erlaubt war, in Wald, Weid und Espen schlagen. Besonderes Augenmerk wurde darauf gerichtet, dass keiner fremdes Vieh in Futter nahm. Nur das Vieh, das man auch zu überwintern gedachte, durfte auf die Allmend getrieben werden.

 

Bresthaftes und krankes Vieh durfte weder auf die Weide getrieben noch am Brunnen getränkt werden. Es war verboten, sein Vieh in die Weingärten, Baumgärten, Bünde und eingefriedete Äcker und Wiesen zu schlagen. Wer dieses überfuhr, zahlte bei Tage 1 Gulden, des Nachts jedoch 10 Gulden.


Der Zwingwald

Während das offene Land schon früh zwischen Ermatingen und Triboltingen aufgeteilt und gegeneinander abgegrenzt wurde (Agerstenbach), blieb der sogenannte Zwingwald ausserordentlich lange in gemeinsamem Besitz und Nutzung. Nebst den Bürgern der beiden Gemeinden hatten noch Dritte Holzrechte am gemeinsamen Wald:

- Bruderhaus Agerstenbach des Klosters Reichenau, das spätere Collegium Jesu zu Konstanz 1563

- Hof Lanterswilen, ursprünglich Lehen der Reichenau, später Feldbach. Der Hof wird schon im 13.Jhdt genannt.

- Schloss Hard in Ermatingen.

 

An Meinungsverschiedenheiten untereinander und gegenüber Dritten scheint es nicht gefehlt zu haben. 1575 kam es zu einem ersten Vorstoss zwecks Teilung des Zwingwaldes, der freilich im Sande verlief.

 

Wie schon weiter oben ausgeführt, stammen die meisten Ordnungen, deren Revisionen und Kopien aus der Zeit nach dem Schwabenkrieg. Aus dem Jahre 1501 ist ein Zwingrodel (Waldordnung) des Zwinges Ermatingen-Triboltingen erhalten. In alten Rechtsordnungen ist mir aufgefallen, dass jeglicher Verkauf aus dem Dorf verboten war.

Diese Regelung wird sofort klar, wenn man die Art und Weise, Häuser zu bauen, betrachtet:

Wollte ein Bürger, der im Zwing und Bann von Triboltingen und Ermatingen sass, ein Haus bauen, so hatte er an der Martinigemeinde um Bauholz anzuhalten. Bauholz wurde gegeben, wenn man Weg und Steg zur Landstrasse hatte oder einen Torgel bauen wollte. Der Neubau durfte jedoch den Altbau an Grösse nicht übertreffen. Wenn die Gemeinde das Recht auf Bauholz erkannt hatte, besichtigte ein Holzschauer das Bauvorhaben und zeichnete im Wald das benötigte Bauholz.

Eichenholz wurde verwendet für Schwellen, Säulen, First, Dachhölzer, Pfätten, Traghölzer, Mauerfedern, Simse, Kellertürgeräte, Stäbe zur untermauerten Tröschtenne, Kellerlichter und Zuglöcher, Stubenfenster. Aus Arve, Erle, Tanne waren: Riegel, Raffen, Latten und die Trämm über die Keller.

Das gezeichnete Holz musste von St. Bartholomä bis 1. April gefällt werden. Der Rodel von 1781 bestimmte dafür noch die Tage um Neumond. Für den Abtransport wurde je nach Grösse des Bauvorhabens ein Monat bis ein Jahr zugestanden.

Erst wenn das Bauholz auf dem Bauplatz lag, durften die Zimmerleute und Maurer gedingt werden. Der Holzschauer überwachte die richtige Verwendung des Holzes. Das Bauholz durfte nicht versägt, gespalten und geschindlet oder gar an einen Fremden verkauft werden. Die erstellten Bauten wurden jährlich inspiziert. Es wurde auf die gute Instandhaltung der Häuser geachtet. "Häuser, Schöpf, Seüställ oder Gebäud soll man allenthalben im Zwing besichtigen, und wer solche nicht in Ehren halte und verfallen lässt, dem solle auf ewige Zeiten kein Holz mehr anderwärts zu bauen schuldig noch verbunden sein.“

Auf dem Bauholz wurde nur eine kleine Abgabe erhoben, so dass, abgesehen von den Handwerkerlöhnen, auch weniger Bemittelte bauen konnten. Häuser, die mit Zwingholz gebaut waren, durften daher nicht aus dem Zwing verkauft werden; es sei denn, der Käufer erlange das Bürgerrecht.

 

Der Winterhau: Brennholz 

Der erste Artikel im Zwingrodel bestimmte, dass am Martinstag eine Zwinggemeinde gehalten werden musste. Sie diente der Ausgabe des Winterhaus. Nur in Notfällen konnte an einem anderen Tage um Holz angehalten werden.

Der Holzhau wurde, wie in der Allamannenzeit das Ackerland, verlost (oft zogen Kinder die Lose). Genaue Bestimmungen regelten den Hau:  welche Bäume geschont werden müssen, Holzgrösse und Abtransport. Jedem Bürger, der einen eigenen Rauch (also Herd) führte, gebührte ein Winterhau. Er hatte das Recht, noch einen dazu zu kaufen. Das Brennholz durfte jedoch nicht aus dem Zwing verkauft werden.

Dieses Hauen hatte in einer festgesetzten Frist zu erfolgen. Wer ausserhalb der festgesetzten Tage aus dem Wald ging oder fuhr, durfte nicht mehr als drei Haselstecken mit sich tragen.

Das Spalten und Aufbereiten des Holzes musste auf freiem Feld geschehen.

 

Holzfrevel

Holzfrevel war an der Tagesordnung. An den jährlichen Bussgemeinden wurden nicht selten 40 oder mehr Sünder gebüsst. Bei Erwachsenen gab es Geldstrafen oder 24 Stunden Narrenhaus (also Arrestlokal im Rathaus). Frauen und Kinder wurden oft in den Block geschlossen (die "Geige") oder in einen drehbaren Käfig gesteckt (die "Trülle"), der dann oft noch vor der Kirche aufgestellt war. Wenn die Bussen nicht gezahlt werden konnten, wurde binnen 14 Tagen gepfändet.

Die Bussen teilten sich die Reichenau und der Zwing im Verhältnis 3 zu 17. Die 17 Teile wurden nun im Verhältnis 1 zu 2 den Gemeinden Triboltingen und Ermatingen zugewiesen. Mit den Busseneinnahmen und gelegentlichen Holzverkäufen an die Schloss- oder Lehensbesitzer wurde der Zwingshaushalt finanziert.

 

Der Förster wurde von den Bürgern einzeln entlohnt. Der Bürgermeister ging mit dem Förster von Haus zu Haus, um den Lohn zu kassieren. "Wenn einer dem Forster sin lohn nid eilte geben, so mag ein Bürgermeister ein Pfand nehmen, was er ergreift und solls ihm an die Hand geben und mit der einen Hand nehmen und mit der anderen verkaufen".

 

1742 kam es zu einem folgenschweren Streit mit dem Junker Zollikofer im Hard. Er verlangte für seine baulos gewordene Mühle Bauholz. Der Prozess wurde innert 2 Jahren über 20 Instanzen gezogen. Reichenau, Landvogt, Syndikat, Berufungen, Standesstimmen der im Thurgau regierenden Kantone, Berufungen usw. Junker Zollikofer stellte vier Agenten an, die alle Tage bei den Herren Ehrengesandten herumlaufen. Er lässt eine Schrift verfassen und gibt sie in Druck. Die Gemeinden sind sehr bestürzt und fürchten, dass Zollikofer mit seinen grossen Mitteln bald den ganzen Wald besitzen werde.

Geschenke an die Richter und deren Familien waren an der Tagesordnung. In Zug dauerten die Einvernahmen der Zeugen über 8 Stunden. Zollikofer siegte. Die Gemeindevertreter klagten, dass die Urteilsfindung und Verkündigung nur knapp 10 Minuten gedauert hatte. Eine schriftliche Urteilsbegründung wurde der Gemeinde verweigert. Einen Gewinner der Prozesse gab es nicht. Beide Seiten hatten Abstriche zu machen. Die Gerichtskosten waren enorm. Die Kosten von 4000 Gulden entsprach dem Hundertfachen einer Jahresausgabe.


Das Strassenwesen vor 1800

Die wenigen Strassen, die durch den Thurgau führten, waren oft nur sehr schlecht unterhalten. Ein Gesetz, welches bestimmte, dass die Anstösser die Unkosten übernehmen mussten, war einer positiven Einstellung zum Strassenbau nicht gerade dienlich.

Die zweirädrigen Gabelfuhrwerke machten bei schlechtem Wetter die Strassen unpassierbar. Um den Strassenbau etwas besser in den Griff zu bekommen, wurden die Strassenangelegenheiten den Quartiersgemeinden überbunden. Diese hatte ursprünglich nur militärische Aufgaben zu erfüllen. 1713 stellte der Landvogt fest, die Landstrassen seien "so bös und ohnbruchbar, so das sie theils orthen nicht ohne Leibs- und Lebensgefahr befahren und bewandelt werden können."

 

"Also gelangt demnach das wiederholt ernstliche Geboth an alle Gerichtsherren, Gemeinden und Partikularen, welche ihres Orts die Landstrassen in Ehren zu halten schuldig sind, dass sie in der Zeit zweyer Monathe die Landstrassen in einen guten und bruchbaren Stand setzen. Nach Verfliessung angeregter Zeit in dem ganzen Land ein Augenschein genommen und jegliche, welche hierin säumig erfunden werden, würth zu ohnverschonter Straaff gezogen."

 

Die Unterhaltsarbeiten der Überlandstrassen wurden im Frondienst ausgeführt. Die Bürger wurden in Vermögensklassen eingeteilt und hatten je nach Arbeit 3 bis 6 Tage zu fronen. Wer Schulden hatte oder Bussen nicht zahlen konnte, wurde oft für diese Arbeiten eingesetzt.

Im Dorf selber hatten die Bürger für gute Strassen zu sorgen.

 

Der Gemeindeschreiber Johannes Germann beschreibt 1812 ein schreckliches Unwetter mit grossen Schäden: " .. aber dies war noch nicht genug, sondern unsere Strassen wurden so zerrissen, dass in der Kirch- u. Mühligass so grosse Löcher ausriss, die Bruggbäum hinweggespült, dass viele Fremde sagten, es sei unmöglich, dieselben wieder in einen brauchbaren Stand herzustellen. Auch von der Mühle bis zum See hatte es so viel Kies, Stein und Sand zusammengelegt, dass solches 5-6 Schuh hoch war, so dass der Brunnen vollkommen unter dem Schutt vergraben war. Es ist aber leicht zu erachten, wenn man bedenkt, wie gross das Wasser war, indem es die grössten Eichen aus der Mühligass herausschleuderte, dass wir nicht wussten, wie wir solches vor die Hand nehmen mussten.

Ach Gott, behüt uns und unsere Nachkommen vor solch und anderem Unglück in Gnaden." 


Das Armenwesen

Schon zur Zeit Karls des Grossen waren die Kirchen verpflichtet, aus ihren Zehnten für die Armen aufzukommen. Die Tagsatzung in Baden fasste 1520 den Beschluss, dass die Armen dorthin gewiesen werden sollten, wo sie herkommen. Der erste Landfrieden von 1529 erklärte die Thurgauer Kirche für die Armenpflege verantwortlich. 1712, nach dem Villmerger Krieg, wurden konfessionell getrennte Armengüter errichtet.

Landvogt Nabholz fasste 1712 die Armengesetze für die Landgrafschaft Thurgau zusammen: „Jede Gemeinde soll ihre Armen selber erhalten und nicht auf andere laufen lassen. Wo die Gemeinden und Gerichtsherren ihre Armen nicht erhalten möchten, sollen sich bei einem Landvogt anmelden, der dann Ordnung geben soll, wie von den Gotteshäusern, Pfarren und in andere Wege Zuschuss geschehe. Den Almosenwürdigen soll man ein Zeichen (Bettelbrief) auf einen Monat lang geben. Wer oder wessen Weib und Kind das Almosen nehmen, sollen an keine Gemeind gelassen werden, auch weder mindern noch mehren dürfen. Starke Bettler, Strolchen, Heiden, Zigeuner und Landstreicher soll man allen Orten abschaffen, sie zurück wieder aus dem Land weisen, und wenn sie renitieren, oder mit Diebstahl sich vertraben, dieselben abprügeln, auf die Galeeren schicken, peinigen oder gar hinrichten.“

Zur Abhaltung alles unnützen und verdächtigen Gesindels wurden Patrouillenwächter angestellt.

Gegen Frömbde, Strolche, Bettler und Diebe wurden Betteljagden veranstaltet. Man sollte jedoch nicht schiessen und Blutvergiessen und Tumulte vermeiden. Die gefangenen Bettler wurden nun auf Fuhrwerken von Dorf zu Dorf weitergegeben und so in ihre Heimatgemeinden zurück verfrachtet.

Verständlicherweise waren solche Transporte nicht beliebt. Oft wurden daher Hintersassen verpflichtet, die dann gewisse bürgerliche Nutzniessungen erhielten.

 

Was machte Triboltingen mit seinen eigenen Armen?

Ein Armenhaus wurde 1802 erbaut und kostete 120 Gulden. Der erste Spitaler war Hans Ulrich Hugentobler. Für einen bescheidenen Zins wurde Hugentobler das Haus überlassen. (Es stand übrigens auf dem Platz des neuen Schulhauses.) Dafür hatte er Bedürftige im Hause aufzunehmen. Das Haus war so eingerichtet, dass eine arme Familie mit eigenem Rauch darin wohnen konnte. Meist lebten darin ältere Leute, die einzelne Zimmer zugewiesen bekamen.

Ganz Arme wurden von Hugentobler verköstigt. Er bekam von der Gemeinde einen wöchentlichen Betrag. Die Unterstützungsbeiträge wurden auch gezahlt, wenn jemand im Dorf seinen Nachbarn besorgte.

Über die Ausgaben führte der Armenpfleger Buch. Bis 1822 war die Armenpflege die Sache des ganzen Kirchbergs. Von da an hatte die Gemeinde ihre Armen selber zu besorgen. Diese Trennung der Gemeinden fällt mit der Waldteilung zusammen. Man war sich wieder einmal mit dem Schlüssel der Ein- und Ausgabenverteilung nicht einig. 


Die Hungersnot von 1771

In diesen Jahrhunderten sind zu finden gute, mittelmässige und herbe Jahre, jedoch kein solches wie die abgewichenen zwei Jahrgänge, in welchen solche Teuerung war, dass das Malter Kernen auf 64 Gulden gestiegen, der Hafer das Malter auf 32, die übrigen Lebensmittel alle in einem erstaunlichen Mass, dass man es nicht hat können zu wegen bringen.

Der Hungersnot gingen schon einige Missernten voraus. Zu der längeren Schlechtwetterperiode kam in unserer Gegend die Beeinträchtigung durch Hochwasser dazu. Das Sterberegister spricht eine deutliche Sprache. In den Gemeinden des evangelischen Kirchbergs starben normalerweise 50 Personen. Das Durchschnittsalter lag bei 66 und bei den Kindern bei 2,5 Jahren.

In den Hungerjahren waren bis zu 120 Tote zu beklagen. Das Durchschnittsalter sank auf 50 Jahre.

 

Die Kindersterblichkeit war früher sehr hoch. Erst wenn ein Kleinkind feste Nahrung zu sich nehmen konnte und den ersten Winter überstanden hatte, bestand eine Lebenschance. Bei den Erwachsenen war es anfänglich so, dass ältere Leute starben. Die in der Hungersnot auftretenden Infektionskrankheiten machten vor niemandem halt.

 

Die Ernährung der Bevölkerung - die Kartoffel war noch nicht allgemein bekannt - war ganz auf Kornerzeugnisse wie Brot, Korn und Hafermus (das Verb „habere“ geht auf dieses Hafermus zurück) sowie Rüben und Dörrobst ausgerichtet.

Ein Grossteil des Kornbedarfs wurde mit billigem Schwabenkorn gedeckt. Als nun auch im Schwabenland 1771 die Ernte ausblieb und die Grenzen geschlossen wurden, war die Not gross. Die Unterseegemeinden, als Untertanen der Reichenau, hatten die Vergünstigung, einmal in der Woche in Radolfzell, durch zwei vereidigte Männer, Korn einzukaufen, die sog. Gnadenfrucht. Angaben in der Jahresrechnung zeigen, dass die Abgabe der Gnadenfrucht von der Bedürftigkeit der Gemeinden abhing.

Als die Gnadenfrucht für die Unterseegemeinden gestrichen wurde, lud der Grosse und Kleine Rat von Ermatingen am 6. Mai 1771 die Vorsteher des ganzen Kirchspiels zu einer Besprechung ein. Aus Steckborn, Berlingen und Weinfelden war bekannt geworden, dass in Italien billig Korn zu kaufen sei. Also beschloss man, einige angesehene Bürger und freiwillige Träger zu Fuss loszuschicken - Fischingen, Fischenthal, Brunnen, Hospenthal, Levinerthal, Bellinzona. Der Rückweg führte über den Splügen an den Bodensee und führte mit dem Schiff nach Ermatingen zurück.


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"Das mühsam gesuchte Brodt" - Tagebuch
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Das mühsam gesuchte Brot - heutiges Deut
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Leider finden sich von dieser Gewaltsleistung unserer Ermatinger Vorfahren keine weiteren Informationen - dafür aus Weinfelden, woher ebenfalls 11 halbverhungerte Familienväter zu Fuss nach Bellinzona aufgebrochen waren - jeder dieser Männer hatte dann einen 65 (!) kg schweren Weizensack auf seinen Schultern zurück über die Alpen getragen!

Von diesem "mühsam gesuchten Brodt" existiert ein eindrückliches Tagebuch.


Zwei Weinfelder Schulklassen haben diese Alpenüberquerung schon in einer Projektwoche nacherlebt, allerdings nur mit einem leichten Rucksack ohne Weizen... - Aber immerhin: 200 km über den Gotthard in 7 Tagen!

Die Beschaffunng des Geldes war das grosse Problem der Gemeinde. Der Kornkauf hatte die Gemeinde eine ganze Jahresausgabe gekostet. Die meisten Triboltinger waren nicht imstande, ihre Gemeindeschulden zu zahlen. Der Bettel war weit verbreitet.

 

Ein Weber verdiente pro Tag, so er Arbeit hatte und die ganze Familie mithalf, 30 bis 40 Kreuzer

(Kreuzer= xr Gulden= fl).

(60 Kreuzer galten einen Gulden. EinnTageslohn betrug also rund einen halben Gulden).

 

Zum Vergleich einige Lebensmittelpreise:

  • 0.5 kg Kilo Brot 15xr
  • 0.5 kg Kilo Fleisch 9xr
  • 30 Kilo Kartoffeln 3fl
  • 1 Kilo Habermus 22 xr

 


Hungersnot 1817

Auch in den Jahren 1816 und 1817 herrschte grosses Elend. 1815 brach in Indonesien der Vulkan Tambora aus. Es gab 80'000 Tote. 1816 wurde das Jahr ohne Sommer auf der Nordhemisphäre. Durch aufgewirbelten Staub in der Stratosphäre kam es zu globalen Klimaveränderungen mit Kälterekorden.

 

"Es war eine Theurung gewesen, dass in vielen Gemeinden man nicht im Stande war, den Unterhalt zu geben. Das Pfund Brot 30 xr gekostet hatte, das Viertel Erdäpfel zu 3 fl 30xr, das Mass Mus zu 50 xr. Der Weinstock hat 6 Jahr schlechten Nutzen getragen, dass der Eimer Wein, der gute, 20 fl gekostet hätte. Gott behüt uns vor solchen Zeiten und Teuerungen."

 

Der Untersee hatte wieder Hochwasser, die Webmaschinen nahmen den Webern die Arbeit weg und in Europa herrschte die Kontinentalsperre. Die Zentralkommission in Frauenfeld empfahl die Rumfordsche Suppe. Die Gemeinde begann wie 1770 Korn zu kaufen. Zuerst in der Gemeinde, dann auswärts. Zusätzlich legte sie einen Vorrat an Kartoffeln an. 

 

Als dann die Hungersnot auch auf dem Land, wo doch ein gewisses Mass an Selbstversorgung vorhanden war, um sich griff, verkaufte die Bürgergemeinde das Korn zum Ankaufspreis an Bedürftige weiter. Im Armenhaus wurde Mehl und Mus an die Hungernden abgegeben. Als die Not am grössten war, wurde der Gemeindebäcker beauftragt, mit dem Korn der Gemeinde Brot zu backen. Eine Kommission überwachte die gerechte Verteilung. Gegen das Ende der Hungerszeit trat dann noch wie schon 1770 eine ansteckende Krankheit (Nervenfieber) auf, die zahlreiche Tote forderte.

 

Die Anstrengungen, die einzelne Familien unternahmen, um den Hunger zu bekämpfen, waren riesig. Sei es, das reiche Schlossbesitzer Arme verköstigten, wie Zollikofer im Hard oder Scherrer auf Castel, auch arme, kinderreiche Familien gaben ihr Äusserstes. In einem Verdingvertrag für einen Knaben hiess es, dass die Eltern die Hälfte des erhaltenen Geldes wieder zurückgeben würden, sollte das Kind in den ersten 2 Jahren des vierjährigen Vertrages sterben. 

 


Von der Viehseuche zur Viehversicherung

Anno 1682 den 28. Brachmonat ist wegen des leidigen Viehprestens eine Gemeinde gehalten worden, und ist vorgebracht worden, dass sich der leidige Viehpresten sogar noch zu uns sich nähere. Daher es notwendig sein werde, wie an anderen Orten, verständige Männer zu bestellen, ob mit Hilf und Gottes Gnad und bewährten Mitteln einem und anderem möchte geholfen werden.

 

"Nimm gutten salbin, Gersten, jedes ein Hand voll, Knoblauch, ein halber Hand voll. Koche dies mit einem Mass Wein. Schütte es durch ein Thuch und zerlass das mit einem Löffel voll Honig. Ein Glas vol Essig. Wösch darmit dem Vih Morgens und Obends zur Zungen und gib jedes Mahl 3 oder 4 Löffel vol zur Heilung des Prästens.

Zu Versicherung aber der Sucht, sole man in allen Stählen Wachholterholz oder Beer der Wachholderstaude in den Dörffern einen starken Rauch machen lassen. Auch Einzianbulfer und Wachholdermehl mith Salz vermengt desselben dem Vih alle Tage under dem Futter geben."

 

Auch im Jahre 1732 wurde die Gemeinde von einer Viehseuche heimgesucht.

Anno 1732 Jahr, so bey uns zu Trüboltingen auch gewesen, aber Gott sey Dank durch Fleiss und Vorsorg glücklich curiert worden.

 

 

Gemeindebeschluss 3. Jenner 1802: "Es wurde einhelig erkannt und angenommen, dass Gott verhüt es, der eint oder andere Bürger heut oder in Zukunft mit einer Kuh oder Kalbren verunglücket, so solle solches Stück Vieh von zwei herzu verordneten Männern geschatzt und diese Schatzung solle dann in 4 Teil abgeteilt werden. 3 Teil hievon sollen dem Verunglückten aus der Gemeind oder auf allen Kühen und Kalbren abgetheilt und bezahlt werden.

Der übrige 4te Teil aber solle der dem das Stück Vieh zugehört an sich selbsten haben, um damit dato besser Sorg getragen werden."

 


Die St. Niklausenkapelle

Vom Wahrzeichen Triboltingens, der dem Schutzheiligen der Schiffer und Fischer- Nikolaus von Bari - geweihten Kapelle, weiss man nur, dass sie vor 1300 erbaut wurde.

Die Offnung belegte jeden, der nicht an den Hagelfürbitten teilnahm, mit einer Busse an den Bau. An den Bau bedeutete früher zum Unterhalt. Da die Offnung von 1301 nur älteres Recht bestätigte, könnte man sich vorstellen, dass die Erbauung in die Zeit der reichenauischen Dienstmänner Berthold, Heinrich und Friedrich von Triboltingen (1210-1267) fällt.


Triboltingen gehörte rechtlich zur Vogtei Reichenau und war ihr somit auch kirchlich unterstellt. Den Stiften St. Stephan, St .Johann und dem Spital zu Konstanz waren jedoch die Triboltinger Grundzinse zu eigen. Dies erklärt, warum die Kapelle nicht von Ermatingen aus versorgt wurde.


Seit 1492 beansprucht die Bürgergemeinde den Besitz und die Nutzniessung der Kirche und der Kirchengüter.

1528 verkaufte die reformiert gewordene Gemeinde in Ermatingen die Kirchenzierden. Der Erlös wurde zur Abbezahlung der im Jahre 1499 beschädigten Kirche verwendet. Triboltingen hatte auch ihren Teil an die Kosten zu zahlen. Dies zeigt, dass Triboltingen nach dem Schwabenkrieg zu Ermatingen kirchhörig war.


1500 wurde der Ostteil der Kirche erneuert, der Turm 1602. In diesem Jahr wurde auch die Uhr von Andreas Liechti aus Winterthur eingebaut. Von den Liechtuhren ist nur noch eine, die des Stiftes Beromünster in Betrieb.

Der Kirchturm wurde, wie auch in Ermatingen, als Ausguck für die Quartierswachen der Seegemeinden verwendet.

 

Seit Mitte des 19. Jhdt diente das Kirchlein als Feuerwehrmagazin und in den beiden Weltkriegen als Munitionslager. Die Verwendung für profane Zwecke und die Zinseinnahmen der Güter, die für die Mesmerbesoldung verwendet wurden, verhinderte den totalen Untergang, wie es mit dem Bruderhaus Agerstenbach geschehen ist.


1958 wurde die Kapelle mit Hilfe des Heimatschutzes renoviert und so der Nachwelt erhalten.

 


Landvogtshuldigung

Alle zwei Jahre durchreiste der neu gewählte Landvogt, der sich die Wahl meist eine Stange Geld kosten liess, den Thurgau, um sich huldigen zu lassen.

 

An dieser Stelle muss ich für die Thurgauer eine Lanze brechen. Wenn auf der Tagsatzung der Vogt des Thurgaus erschien, flüsterte man sich zu: "der mit den langen Fingern." In den zweijährigen Amtsperioden versuchte jeder Landvogt, wenigstens seine Auslagen wieder hereinzuholen. Wie dann der Ausspruch auf alle Thurgauer überging, ist mir unverständlich.

 

Die Landvogtshuldigung, zu der jeder über 15-jährige Bürger erscheinen musste, fand in Ermatingen auf dem Ratshausplatz statt. Anschliessend fand man sich im Adler zu einem überreichlichem Essen ein. Um die Kosten niedrig zu halten, war es seit 1698 nur noch Beamten, die zum Oberamt gehörten, erlaubt, an der Speisung teilzunehmen, und mit höchstens 8 Pferden.

Die Kosten der Landvogtshuldigung wurde den Kirchspielen überbunden.

 

Triboltingen war nun aber dem Quartier Gottlieben zugeteilt und hatte dem Vogt in Kreuzlingen zu huldigen. 1767 erklärten sich aus diesem Grunde Gunterswilen und Triboltingen nicht mehr bereit, an die Huldigungskosten zu zahlen. Man einigte sich auf folgende Abmachung: Das Landvogtsmahl durfte nur höchstens 8 Gulden, inklusive Schifflohn, kosten. Daran hatte Triboltingen wie alle Kirchgemeinden ihren Anteil zu zahlen. An den übrigen Ermatinger Kosten wie: Spielleute, Tambouren und Pfyfer sowie Pulver für den Ehrensalut, musste sich Triboltingen nicht mehr beteiligen.

 

Die Landvogtshuldigungen und die Ablegung des Treueeides schienen nicht bei allen Bewohnern beliebt gewesen zu sein. So wird in Ermatingen eine Frau gebüsst, die zur Huldigungszeit den Hofplatz gewischt hat. Die Hauptleute wurden aufgefordert, unter böser Strafandrohung, genau auf ihre Leute zu achten, dass sie am rechten Ort stehen und ruhig auf- und abziehen.

 

Graf von Königsberg, vielleicht zu Gast bei der Familie Zollikofer, die im Thurgau das Jagdrecht besassen, ging einst auf Schnepfenjagd. Als er das Triboltinger Espen betrat, wurde er vom damaligen Triboltinger Bürgermeister höflich, aber bestimmt weggewiesen. Darauf gelangte der Graf an den Landvogt und klagte auf Beleidigung. In einem Schreiben an den Graf beteuert der Landvogt, er habe den Schuldigen sofort zu sich bestellt und eine scharfe Rüge erteilt. Der Bürgermeister habe ihn dann auf das Jagdverbot im Espen aufmerksam gemacht. Vor "Sense und Sichel" sei es in Triboltingen nicht erlaubt, über die Felder und Wiesen zu gehen, es sei denn, man habe die ausdrückliche Bewilligung der Gemeinde. Der Landvogt bittet nun den Grafen, im Sinne guter Nachbarschaft, nicht auf einer Bestrafung zu bestehen. 

 


Befreiung des Thurgaus - Untergang der alten Eidgenossenschaft

1789 wurde mit der Erstürmung der Bastile in Paris die Umgestaltung Europas eingeleitet. Die Nachricht über die Französische Revolution verbreitete sich auch in der Schweiz. Landvogt von Flüe erliess ein geheimes Mandat, alle fremden Comploteurs und Hausierer genau nach gefährlichen Schriften zu untersuchen, einziehen zu lassen und die Betteljagden zu verschärfen.

 

1795 bewilligte der Gerichtsherrenstand die Aufhebung des Falles. Obwohl ein altes Recht, musste, der Zeitumständen gehorchend, diese eher demütigende Abgabe bei Todesfall, aufgehoben werden.

 

Wenn man nun den Durchschnitt der letzten 20 Jahre nahm, kam man auf eine kapitalisierte Auslösungssumme von 7 Gulden 30 Kreuzer je Haushaltung.

Die Auslösung musste von der Gemeinde aus einer Hand (d.h. vom Bürgermeister) bezahlt werden. Am 17. Okt. 1795 urkundet Hofrat und Cammermeister Binder für den Bischof von Konstanz, dass wir von unsrer lieben und getrüwen Gemeind Trüboltingen 459 Gulden baar bezahlt zur Auslösung der Leibfälligkeit erhalten haben.

 

Seit dem Dezember 1797 rücken französische Truppen in der Westschweiz vor. In Weinfelden trifft sich eine grosse Volksmenge. Kesselring, Zollikofer, Gonzenbach und Reinhard, die bekanntesten Führer, verlangen für den Thurgau die Freiheit. Am 3. März erklärt die Tagsatzung den Thurgau für frei. Zwei Tage später marschieren die Franzosen in Bern ein. Der Gerichtsherrenstand war aufgelöst. Das Verwaltungssystem brach zusammen. Aus dieser Zeit finden sich in der Gemeinde keine Jahresrechnungen und keine Protokolle.

 

Obwohl französische Soldaten durch die Schweiz marschierten, war die Schweiz nur ein Nebenschauplatz. Wichtige europäische Entscheidungen wirkten sich dennoch auf den Thurgau aus. Als am 8. April Erzherzog Karl bei Stockach über die Franzosen siegte und bei Stein am Rhein und Kreuzlingen über den Rhein vorstiess, zogen sich die Franzosen aus der Ostschweiz zurück und wurden am 28. Mai bei Frauenfeld geschlagen.

Sofort verlangten nun die Gerichtsherren die Wiedereinsetzung ihrer alten Rechte. Am 30.Juli empfing Erzherzog Karl eine Delegation und gab sein Einverständnis für die sogenannte Interimsregierung. Junker von Gonzenbach verfasste eine Proklamation, die einen unabhängigen Kanton Thurgau unter der Leitung der Gerichtsherren und Quartierhauptleute vorsah. Also das alte System, nur ohne Landvogt.

 

Den Gemeinden wurde befohlen, mit einer Vollmacht zu erscheinen die die Annahme der Gerichtsherrenrechte und die neue Regierung bestätigte. Dieser Regierung gehörte auch Ammann von Ermatingen. an. Nach der Schlacht bei Zürich vom 25. Sept 1799 wendete sich das Blatt wieder zu Gunsten der Franzosen. 1799, nach der Friedenserklärung von Lunéville zwischen den Franzosen und den Österreichern, war die Herrschaft der "Brüderlichkeit, Gleichheit und Freiheit" gesichert.

 


Schmerzhafte Einquartierungen fremder Truppen

Die Verwaltungskammer an den Stadhalter Äpli des Distriktes Gottlieben: 'Durch eine neue dringende Einladung des französischen Kriegscommissars sollen von nun an täglich 250 Zentner Heu bis auf das Quantum von 1500 aus dem Kanton in die hiesigen Magazine abgeliefert werden, welches aus jedem Distrikt täglich eine Zufuhr von 40 Zentnern erfordert.

So ergeht demnach anhin durch Eilboten die dringende Aufforderung, die schleunigsten Vorkehrungen zu treffen, dass von Stund an diese täglichen Lieferungen Fortgang habe und täglich so viel Heu hierher zugeführt werde, als mit Anspannung der äussersten Kräfte immer möglich ist und auf den mondrigen Tag die erste Lieferung unfählbar geschehe. Diese ordentliche Lieferung alleine könne einen District vor militärischen Localuntersuchungen und Gewalttätigkeiten die unvermeidlichen Folgen von nachteiligen und verderblichen Auftritten abwenden, für welche sich alle diejenigen Personen verantwortlich machen würden, die zu den ordentlichen Lieferungen im Stande waren zu tun.“

 

1803 wurde für die Schweiz die Mediationsakte aufgestellt. In der Folge wurden im Thurgau wichtige Gesetze aufgestellt, die die wirkliche Selbständigkeit ab ca. 1830 einleiteten. Nach dem Russlandfeldzug 1812-13 begann der Stern Frankreichs wieder zu sinken. Hatte die Bevölkerung nicht schon genug gelitten. Der Gemeindewirt musste stets ein Wachlokal für 5 Mann bereithalten. Nun drangen wieder die Österreicher in unser Land ein. Die Gemeinde Trüboltingn hat den österreichischen Truppen Fuhrwerk und Haber, auch Heu liefern müssen und Einquartierungen vornehmen müssen.

 

Die Einquartierungen und Abgaben stürzte die Gemeinde in grosse Schulden. Die Abzahlung dauerte teilweise bis 1830.

 

Nach dem Abzug der Truppen war nun der junge Kanton endgültig von fremden Mächten befreit und konnte sich auf den langen Weg machen, das zu werden, was er jetzt ist.


Zehntloskauf

In der Schaffhauser Konvention vom 6. Feb 1814 übernahm der Kanton Thurgau die von der Reichenau an Kurbaden übergegangenen Zehnten. Eine zu diesem Zwecke eingesetzte Kommission berechnete für jede Gemeinde die Loskaufssummen und stellte einen Amortisations- und Verzinsungsplan auf. Der kapitalisierte Ertrag machte bei 5% Zins 13'325 Gulden oder 666 Gulden Zins aus:

Kernen 2773

Haber 927

Wein  8861

Heu 760

Die Zusammenstellung zeigt die Wichtigkeit des Weinbaus.

 

Als erstes löste Triboltingen den Heuzehnt mit 760 Gulden aus und zwar schon 1805.

1815 entschloss man sich mit dem Loskauf des Fruchtzehnts (grosser, trockner Zehnt). Die Bezahlung fiel der Gemeinde nicht immer leicht. Mehrmals wurde mit Rechtstrieb gedroht. In Triboltingen kam es jedoch nie soweit, dass die Gemeinde bevormundet werden musste. Eine Quittung vom 8. Sept. 1843 bestätigt der Gemeinde, dass sie mit dieser Zahlung für immer befreit sei.

 

Mit der Abzahlung des Weinzehnten tat sich die Gemeinde am schwersten. 1834 wurde Triboltingen zur ehrlichen Abgabe in Natura ermahnt:

1. Nicht die schlechtesten Trauben für den Zehntzuber

2. Vom 5. Kübel die Hälfte, der Rest vom 10.

3. Keine kleinere Zehntbütte

4. Zur besseren Kontrolle die Zehntbütte nicht getrennt von den anderen aufstellen

5. Beim Abtransport keine Umwege machen.

 

1842 bietet die Finanzkommission der Gemeinde, um die Ablösung des Weinzehnts zu beschleunigen, ein Entgegenkommen an. Die Gemeinde war aber erst 1858 dazu bereit.

Die letzte Rate wurde erst 1872 bezahlt. Eine über 1'000 Jahre dauernde Zehntpflichtigkeit war damit abgelöst. 


Waldteilung 1825

Mit der Auslösung der Grundzinse entwickelten sich dauerhafte Besitzverhältnisse. Der freie Weidgang wurde, zum Leidwesen der armen Bevölkerung, abgeschafft. Für Triboltingen und Ermatingen war die Zeit reif, den Wald zu teilen.

Die Waldung war seit dem Einmarsch der Franzosen stark vernachlässigt. Der Strassenbau von 1820 hatte Kosten verursacht. Was genau zur Trennung geführt hatte, ist nicht bekannt. Im Triboltinger Lagerbuch steht kurz und bündig: Mit heutigem Datum wurde der Wald geteilt. Dann folgt als letzte Eintragung eine Liste von 17 Ermatingern und 5 Triboltingern, offenbar die Teilungskommission.

 

Einen weiteren Hinweis findet sich im Tilgungsplan der Franzosenschuld. Zur Abzahlung hätte das Bauholz nicht mehr an die Holzberechtigten abgegeben, sondern auf offener Gant versteigert werden sollen. Der Bürgermeister konnte sich damit nicht einverstanden erklären, weil so der Minderbemittelte das Holz nicht mehr bezahlen kann und somit nicht mehr bauen kann.

 

Die 1. Waldordnung für den Bürgerwald stammt aus dem Jahre 1866. Der Wald war geteilt in: Laubwald: Hinteres, vorderes Bannholz, Nonnenwieshau, Langwieshau, Gerstlishau, Stelli und Kreuzwies.

Früher gab es im Wald noch mehr Wiesen als heute. Sie waren alle in Privatbesitz. Um eine bessere Bewirtschaftung des Waldes zu erreichen, wurden diese Wiesen schrittweise aufgekauft. Finanziert wurde der Kauf durch das Abstossen der Gemeindereben (bis 1904).

 

1841 wurden die Nutzniessungen der Bürger aufgeschrieben. Jedem Bürger wird zugeteilt: "2 Klafter Brennholz, 50 Wellen (dünnes Stangenholz), Kirschen, Holzäpfel, Laub, dürres Holz und ein Streueteil". Dafür hatte der Bürger 5 Tage Frondienst zu leisten.

 

Grosse Teile der Triboltinger Waldung wurden bis 1945 als Mittelwald bewirtschaftet. Der hohe Brennholzbedarf der damaligen Bevölkerung wurde aus dem Bürgerwald gedeckt. Pro Berechtigten wurden in der Regel 36 ca. 10 cm dicke Stangen angefletscht, zu einer Nummer abgegrenzt und unter der Bürgerschaft verlost. Den Schlag führten die Bürger selber aus. Als waldbauliche Behandlung bestand nur das einmalige Räumen nach 15 Jahren. Jedem Bürger wurde durch Verlosung eine Fläche zugewiesen. Die starke Übernutzung in den Kriegsjahren führte zum Hochwaldbetrieb. 


Von der Bürgergemeinde zur Ortsgemeinde

1803 wurden die Gemeinden neu organisiert. Die Gemeindeverwaltung wurde aufgehoben. Regiert wurde zentralistisch durch Agenten. Das Agentenamt schien nicht beliebt gewesen zu sein. Jeder männliche Bürger konnte verpflichtet werden, dieses Amt für ein Jahr zu übernehmen.

 

1803 fand die Generalversammlung des Kreises Ermatingen, welche besteht aus Ermatingen und Triboltingen, statt. Aus den 205 stimmfähigen Bürgern wurde nach dem Gesetz ein Gemeinderat gewählt.

Gemeindeammann: Daniel Kreis

Stadthalter: Elias Geiger, Agent

 

Der Gemeinderat hatte sich mit der Kriegsschuldenregulierung, dem Zehntloskauf, Steuerangelegenheiten, Strassenbau, Polizei und Feuerwehrangelegenheiten zu beschäftigen.

So wurde eine Nachtwache von 4 und eine Tagwache von 13 Mann gebildet. Sie hatten zu patroullieren und von Fremden den Wachtzettel zu verlangen.

Nach dem neuen Feuerwehrgesetz wurden Feuer- und Sturmwachen organisiert.

 

Um einen besseren Üeberblick über die Gemeindeorganisation zu geben, seien die einzelnen Gemeinden nochmals aufgeführt:

Landvogt: Vertreter der regierenden eidgenössischen Orte

Gerichtsherren: Vertreter der Lebensrechte

Quartierversammlung: Militärorganisation, meist aus Gerichtsherren

Kirchbergsgemeinden: Armenwesen

ev + kath Schulgemeinden: Schule

Bürgergemeinde: Bürgernutzen und Gemeindeaufgaben

 

Dass den Gemeinden, die wie Triboltingen beinahe reine Bürgergemeinden waren (Triboltingen hatte nur einen Hintersassen), nur noch die Verwaltung des Bürgergutes bleiben sollte (Wald, Reben und Riet), war der Pferdefuss der neuen Verfassung. Die Bevölkerung wehrte sich gegen die sicher gutgemeinten Neuerungen. 1815 kam es zu einem Gesuch um neue Einteilung der Munizipalität.

 

Die Jahresrechnung von 1839 gibt uns einen Einblick in die Gemeindeaufgaben:

 

Einnahmen:

Vermögenszins, Weinverkauf - je 90 Gulden

Wald - 760

Pachtzinse - 150

Espen - 70

Weggeld - 80

Diverses - 50

 

Ausgaben:

Gemeindereben - 102 (Löhne, Rebstecken, Düngerfuhren, Wümmler, Traubenträger, Traubenführen, Aufsicht)

Strassenbau 290

Gemeindeausgaben - 290 (Handwerkerlöhne, Feldwachen, Viehschau, Behördenausgaben)

Wartgelder - 145 (2 Holzförster, Wegknecht, Mesmer, Hebamme, Nachtwächter, Kaminfeger, Brunnenwäscher, Rechnungsführer)

Faselstier - 32

Kirchspielausgaben - 270

Municipalausgaben (Polizei) - 18

Verschiedenes - 77 (Fruchtzehnt, Gredmeister Ermatingen, Frohndienstausgaben, Begräbniskosten)

 

In guten Jahren hatten die Bürger keine Gemeindesteuern zu zahlen. In schlechten wurden die Munizipal- und Kirchenanlagen von den Einwohnern erhoben.

 

Seit 1849 waren die Ortsgemeinden für das Strassenwesen, Dorfwache, Feuerwehr, Viehassekurranz , Zuchtstier und Flurwesen zuständig.

 

1841 lebte in Triboltingen nur ein Hintersasse, 1865 sind es schon 15. Um die Trennung, die einen grosseren Verwaltungsapparat verursacht hätte, nicht vornehmen zu müssen, haben die Bürger mit den Hintersassen Verträge geschlossen, die die Beiträge an die Gemeindeausgaben regelten.

 

1869 wurde die Gemeinde angewiesen, die Güter auszuscheiden, das heisst, eine Bürger- und eine Einwohnergemeinde zu bilden.

 

Die Bürgergemeinde besitzt ein Vermögen von 80327.44 Fr. Sie zahlt der Ortsgemeinde eine jährliche Rente von 500.-. Sie übergibt: Schulhaus, Kapelle mit Feuerspritze, Brunnen.

Die Schulgemeinde erhält die Junkerwiese, die der Besoldung des Mesmers gedient hatte und einen Ertrag von 100.- abwirft.

 

Da das Gesetz vorsah, dass die Ortsgemeinde ihre Einkünfte aus Steuern beziehen sollte, blieb der Bürgergemeinde glücklicherweise der Wald, die Gemeindereben und das Riet.

Aus diesen Einnahmen hatten die Bürger die Armenausgaben zu bezahlen. Weiterhin waren sie bis 1945 für Einbürgerungen zuständig.

In Triboltingen tat sich jetzt aber nicht ein Graben auf zwischen Bürger- und Ortsgemeinde. Bis vor dem 2. Weltkrieg war es gehüpft wie gesprungen. Die gleichen Leute sassen, wie es in einem kleinen Dorfe nicht anders möglich war, in den verschiedenen Verwaltungen.

In Protokollen musste oft der Titel Ortsgemeinde oder Verwaltungsrat geändert werden, da der Schreiber, oft der Lehrer, nicht so recht wusste, für wen er das Protokoll verfasste. Da heisst es dann auch: nach der Spritzenprobe (Ortsgemeinde) hat der Verwaltungsrat noch beschlossen, dass...

 

Mit der Bezahlung der Gemeindeausgaben hielt man sich auch nicht immer so genau an die verschiedenen Kassen. Oft übernahm die Bürgergemeinde einzelne Ausgaben, die der Ortsgemeinde zugewiesen war, oder half dem Rechner mit einem Überbrückungskredit aus. Es sei noch darauf hingewiesen, dass das Vereinsleben und die Schule von der Bürgergemeinde finanziell unterstützt wurde. 

 


Ernährung und Landwirtschaft

Eine Aussage über das Leben im 18. und 19. Jahrhundert zu machen ist sehr schwierig. In den Akten findet man meist nur Verordnungen und Streitsachen. Das Archiv hat ja den Sinn, bestehendes Recht zu sichern. Privataufzeichnungen aus der Sicht der Landbevölkerung findet man nur selten.

 

Über die Nahrung schreibt J. A. Pupikofer 1837: In früherer Zeit war Hafergrütze ein Hauptbestandteil der Nahrung, in welchem ein dicker Haferbrei, auf dem eine Katze hätte schlafen können, mit einem Becken Milch das Frühstück und das Nachtessen ausmachte. Das Mittagessen bestand aus einer Suppe, dürrem Fleische, Mehlklössen und grünem oder dürrem Obst.

Anstelle des Obstes trat langsam die Kartoffel. Das Brot durfte bei keiner Mahlzeit fehlen. Dazu wurde Most getrunken, der durch den Kaffee zunehmend verdrängt wurde.

 

Den Anstoss zum Aufbruch der Landwirtschaft gab die Ablösung der Weiderechte im Jahre 1806. Da das Vieh nicht mehr auf die Brache getrieben werden konnte, wurde vermehrt Stallhaltung betrieben. Das bedingte die Intensivierung des Futterbaues. Das Düngen mit Jauche und Salz wurde eingeführt. Mit dem Aufkommen der Käsereien in der Mitte des 19. Jahrhunderts konnte Milch auch über den Eigenverbrauch hinaus produziert werden. Die Wiesen, die nicht bewässert wurden, waren einmadig. Im Winter wurde Stroh unter das Futter gemischt. Viele Bauern verkauften im Spätherbst ihre Tiere und kauften erst im Frühjahr wieder Jungvieh. Erst mit der Aussaat von Gras und Klee besserte sich der Futterertrag der Wiesen.

 

Der Lohn eines Mäders während der Emdernte betrag in dieser Zeit etwa 2.-, nebst Brot und Käse, dazu Most und zu Beginn der Arbeit 2 Gläschen Schnaps.

 

Zur Zeit der Korn- und Heuernte kamen viele Taglöhner aus dem Badischen zu uns. Eine Gruppe von bis zu 20 Personen, unter der Anführung eines Schnittermeisters, nannte man ein Geschnitt. Speise und Trank war früher immer ein Bestandteil des Lohnes. Dies galt auch für die Arbeit im Rebberg, beim Hausbau oder wenn Handwerker länger als einen Tag beschäftigt waren.

 

Grossen Verdienst um die Landwirtschaft erwarb sich Seminardirektor Wehrli. Er war Mitbegründer des Landwirtschaftlichen Vereines. Man begann mit der Drainierung des Bodens und führte die Reihenkultur ein. "Wer pflanzet in Reihen, dem wird es gedeihen." Nur durch diese Anbaumethode war die Anwendung des Pfluges und der Landwirtschaftsmaschinen möglich.

 

Auch George Treherne im Schloss Hard betrieb eine Landwirtschaft neueren Stils.

 

Als 1845 die Kartoffelkrankheit ausbrach (die Kartoffelfäule), meinte der Landwirtschaftliche Verein, dies sei ein Wink, wieder auf die alte Nahrung umzustellen. Durch Kartoffeln nehme die Bevölkerung zu, an Tüchtigkeit jedoch ab. Die Kartoffel sei nicht nahrhaft und mache träge. - Aus dieser Zeit stammt das Wort, das Kartoffeln dumm machten.

 

Der Kanton versuchte den Anbau von Haber, Gerste, Mais und die unbekannte Runkelrübe zu forcieren. Jeder sollte Rüben anpflanzen, so viel es geht. Die Gemeinden wurden aufgerufen, Dörröfen zu bauen und wie in früheren Zeiten zu dörren.

Eine Garteneinteilung von 1859 zeigte folgendes Gemüse: Zwiebel , Mais, Bastinak, Kohlrabi, Wirsing, gelbe Rüben, Gurken, Lauch, dreierlei Kopfsalat, Selleri, Mangold, Schwarzwurzeln, Runkeln, Spinat, Knoblauch, Zuckererbsen, Petersilie, Kresse, Mohn und Erdäpfel. Daneben pflanzte der Bauer noch Erdbeeren, Melonen und Spargeln an. -  Bei diesem Gartenplan fällt auf, dass die Tomate fehlt. Sie wurde erst zu Beginn dieses Jahrhunderts bekannt.

 


Wiiber Gmeind

Erwachsene Bürger, die einen eigenen Rauch führten, bestimmten die Geschicke des Dorfes. In einem Punkte, der Hebammenwahl, fühlten sich die Männer aber doch etwas befangen und überliessen dieses Geschäft ihren Frauen.

Immer, wenn eine neue Hebamme gewählt werden musste, wurde zur Wiibergmeind geladen. Zum Trunk erhielten sie nicht den eigenen, aber immerhin wohlfeilen Tirolerwein ausgeschenkt.

Damit auch alles in geordneten Bahnen verlief, hielt der Herr Pfarrer den Vorsitz.

 

"Zu wüssen sey hier durch, dass mit Frau Elisabetha Tobler, Hebamme in Ermatingen, ein Accord getroffen, die Dorothea Germann, eine unserer Bürgerinnen, die Hebammenkunst und dazu gehörige Wissenschaft zu lehren als:

verspricht Frau Elisabetha Tobler der Dorothea Germann nicht nur alle diejenigen Handgriffe, so zur Kunst notwendig sind, in aller Treu und Aufrichtigkeit zu zeigen, sondern selbige auch zu lehren. Ein guter Schlag und Mutterwasser zu machen und ihr all diejenigen Kräuter und derselben Gebrauch und Nutzen zu erkennen und zu lehren, welche der einen oder anderen Zufälligkeit nützlich und dienlich sei. Dabei soll sie so lang als Gott ihr, der Lehrfrau, das Leben beschert, den freien Zugang haben, selbige in notwendigen Sachen um Rat zu fragen und in aller Ufrichtigheit ihr dienen, raten und an die Hand gehen."

 

Die Unterveisung der Hebamme von 1335 fand in einem Nebenzimmer der Gemeindewirtsschaft statt. Bezirksarzt Gremmli stellte eine Rechnung für diesen Unterricht. Dem Wirt wurde eine Entschädigung für das Zeitversäumnis gesprochen. Der Hebamme wurde eine neue Geburtsschere gekauft. Sattler Kunz wurde beauftragt, den Geburtsstuhl neu zu polstern (die Geburt auf dem Gebärstuhl war früher die gebräuchliche). Der Drechsler reparierte das Hebegeschirr.


Vom Leben und Sterben

Im letzten Jahrhundert kannte immer nur Hausgeburten. Jede Gemeinde hatte ihre eigene Hebamme. Sie zählte zu den Gemeindeangestellten und bezog ein Wartgeld von 7 fl Jahr.

In Triboltingen wurden bis zu 10 Kinder im Jahr geboren. Im Vergleich zum Nachtwächter, der 16 fl pro Jahr bekam, verdiente die Hebamme recht gut.

 

Die Kindersterblichkeit war sehr hoch. Etwa die Hälfte der Kinder starb im ersten Lebensjahr. Nebst vielen Totgeburten raffte das Kindbettfieber viele Gebärende dahin.

Die Taufe der Kinder wurde kurz nach der Geburt vorgenommen. Im Sterberegister heisst es manchmal: "Ist noch zur Tauf gekommen." - Die Hebamme war schon früheren Zeiten berechtigt, die Nottaufe vorzunehmen. 

Richtigerweise hätte ich bei der Beschreibung des Lebens bei den Hochzeitsbräuchen beginnen müssen. Auf diese wurde früher streng geachtet.

Die Eltern unehelicher Kinder wurden bestraft. Wenn der Vater nicht bekannt war, geschah es nicht selten, dass die Tochter in eine Arbeitserziehungsanstalt gesteckt wurde. Wollte ein Bürger eine fremde Braut heiraten, so durfte er dies nur, wenn sie ein Vermögen von 100 Gulden besass.

 

Mit der Einwilligung des Dorfes konnte dann durch ein Werber zur Hochzeit geladen werden. Der Hochzeiteinlader hatte dabei eine nach strengem Muster ablaufende Ansprache zu halten. Glücklicherweise ist eine solche aus dem Jahre 1729 von A. Ribi erhalten:

"Ehrenfester, vorgeachter, grossgütiger und hochgeehrter Herre,

wir haben an ihn eine freundliche Werbung zu tun. Mit demütiger Bitt, er werde solche willig und gern von uns annehmen. Es hat sich, als des Stifters des heiligen Ehestandes ein eheliches Versprechen zugetragen. Weil nun gedachte Ehrenpersonen gesindt, ihr Versprechen Gott künftigen Donnerstag (allgemeiner Hochzeitstag der Evangelischen) vor Gottes heiligem Angesicht und einer christlichen Gemeinde, sich durch den Diener Gottes Worts, ehelich copulieren und bestätigen zu lassen, so ist deswegen ihr und unser demütig und freundlich Bitt, ihr sollt auf diesen Tag an dieser ehrenden Hochzeit erscheinen, die Morgensuppe in des Herrn Hochzeiters oder Jungfer Hochzeiterin Haus einnehmen, danach den christlichen Kirchgang helfen zieren und vollführen, auch bei der Predigt Gott den Allmächtigen bitten und (an)rufen, dass er ihnen geben wolle einen guten Anfang, gesegnetes Mittel und seliges End.

Nach beendigter Predigt göttlichen Worte, Copulierungsbestätigung heiliger Ehe. Wiederum kehren in das Wirtshaus zum Adler und allda bei ankommender Hochehrengesellschaft und Compagnie, essen, trinken und lustig sein. Wie uns denn solches beschehen, so tut sich dann ehrengedachter Hochzeiter und Hochzeiterin zum freundlichsten Bedenken... Sie versprechen zu gegebener Zeit auch den Famiien wieder die schuldige Ehre zu erweisen... und bitten desowegen, sie wöllen uns bestens gewünscht sein."

 

Der Werber ging mit dem Hochzeitsrodel von Haus zu Haus und lud die Gäste nach einer vorbestimmten Tischordnung ein. Es gab den Tisch den Hochzeiters, den Tisch der Hochzeiterin und weitere Tische, getrennt nach Männern und Frauen.

 

An Hochzeiten galt eine vorbestimmten Tischordnung. Es gab den Tisch den Hochzeiters, den Tisch der Hochzeiterin und weitere Tische, getrennt nach Männern und Frauen.

Mit dem Adlerwirt wurde die Verpflegung der Gäste abgemacht. An den beiden Ehrentafeln wurde am meisten ausgegeben. Für die nächstfolgenden Tische war weniger Geld zur Verfügung. Spielleute und Dienstpersonal wurden an der Theke bedient. - Wie schwierig mag es wohl gewesen sein, die Gäste nach der Sozialsturktur richtig zu setzen...!

 

 

Die Kinder bekamen den Vornamen des Vaters. Hiess der Vater Hans Dietrich, so hiessen die Söhne Hans Dietrich, Hans Jakob, Hans Georg. Auch die Zweitnamen blieben in den Familien. Wenn ein Knabe starb, bekam der nächste, der auf die Welt kam, seinen Namen. So kommt der Name Hans Dietrich über Hunderte von Jahren in der Familie Seiler vor.

Da viele Frauen im Kindbett starben, wie überhaupt viele heute als harmlos geltende Krankheiten tödlich verliefen, heiratete man mehrmals. Wenn schon erwachsene Söhne vorhanden sind, ist es oft schwierig herauszufinden, ob der Vater oder der Sohn heiratet.

 

 

Die Umsägerin lud zur Beerdigung ein. Gleich wie bei den Hochzeiten hatte sie eine vorgeschriebene Rede zu halten. Als Umsägerinen wurden arme Frauen geschickt. Es war Sitte, der Umsägerin ein kleines Geschenk zu geben. So kam sie an diesem Tag auf einen rechten Lohn.

 


Alte Geschlechter Triboltingens

Das Bürgerregister gibt interessanten Aufschluss über die verbürgerten alten Geschlechter Triboltingens. Das Register von 1688 weist folgende Namen auf:

  • Franz Peter Pfister, Ammann
  • Ulrich Seiler, Lehrer
  • Abraham Felber
  • Josua Seiler, Lehrer
  • Konrad Felber, Schuhmacher
  • Johann Germann
  • Jakob Öhninger, Müller
  • Lienhard Germann
  • Konrad Giger, jung
  • Ulrich Felber
  • Konrad Felber, Bürgermeister
  • Hans Felber, jung
  • Abraham Kunz
  • Konrad Felber, Weber
  • Hans Konrad Seiler
  • Hans Konrad Künzler
  • Konrad Völki
  • Konrad Sauter
  • Georg Gilg
  • Hans Kunz
  • Lienhard Gensler
  • Lienhard Seiler
  • Johann Sigrist
  • Josua Seiler
  • Ulrich Germann
  • Konrad Giger, Weibel
  • Andreas Kunz
  • Johann Spiry

 

Einige dieser Familien führten ein Wappen, die am Dachreiter der Kapelle zu finden sind. Es sind dies:


Das Wappen von Trüboldingen

Auch das Wappen der Gemeinde ist aus alter Zeit erhalten. Zum ersten Mal taucht es auf der Wappenscheibe des Carl Spengler im Jahre 1596 auf. Eine Kopie davon hängt in der Post.

 

Aus dem Jahre 1838 findet sich ein Dokument im Archiv mit nur einer Traube im Wappen:


Eine reformierte Schule 1780

"Demnach bei einer ehrsamen Gemeind Triboltingen wahrgenommen worden, wie dass es sehr heilsam und gut wäre, eine eigene Schule allda aufzurichten, dieweil es Winterszeit und bei schlechter Witterung für junge Schüler sehr beschwerlich wäre, selbige nach Ermatingen oder Gottlieben zu schicken. Also haben wir, Ammann und Bürgermeister, nicht ermangelt und uns im Namen einer reformierten Gemeinde in untertänigster Bitte an unsere hochgeachtete, hochgelehrte ehrenwürdige Examinatoren in Zürich gewendet, dass uns von ihnen möge eine eigene Schule begünstigt werden. Zu allen Zeiten, wenigstens von dem Herbst bis gegen Ostern."

 

Das bestehende Armengut wurde in Verhältnis 2 (Evangelische) zu 1 (Katholische) geteilt und es entstand eine evangelische Schule.

"1780, den 17. Hornung, war allhier zu Triboltingen eine reformierte Gemeind gehalten worden, in betreff einer neuen Schule zu bestätigen. Also war durch den ehrwürdigen Herr Pfarrer Stäger von Ermatingen der Schulmeister in Gegenwart deren Vorgesetzten examiniert, hernach vor eine ehrsame Gemeinde gestellt und benamset worden zu einem Schulmeister, Hs Ulr Germann, Bürger von hier."

 

In der damaligen Zeit war die Schule eine Sache der Bürgergemeinde. Die Kontrolle übte die Kirche aus, und da der Thurgau zum Kapitel Zürich gehörte, wurde die Bewilligung durch Zürich erteilt.

1833, mit der Eröffnung des Lehrerseminars, übernahm der Staat immer mehr die Kontrolle über die Schule. Von dieser Zeit an sind auch die Protokolle der Schulgemeinde zu finden.

Anfänglich wollte man den Lehrer von den Zinsen des Schulgutes bezahlen. Es war üblich, dass der Lehrer einen Nebenerwerb ausübte. Der Lehrer war sehr auf das Erscheinen der Schüler angewiesen. Die Eltern hatten für jedes Kind, das sie in die Schule schickten, einen Wochenlohn zu zahlen.

Die Begüterten zahlten 3xr, die anderen 2xr. Den Rest der Besoldung erhielt der Lehrer von der Bürgergemeinde.

 

1840 beschlossen die Bürger, den Bau eines neuen Schulhauses vorzunehmen:

"Es gereicht mir zu angenehmen Pflicht, Ihrer Behörde auftragsgemäss mitzuteilen, dass die Schulgemeinde Triboltingen beschlossen hat, den Bau eines neuen Schulhauses beförderlich zu beginnen. Damit der Bau im nächsten Frühjahr begonnen werden könne, wurden Herr Germann und Herr Riby gewählt. Mit den Katholiken wurde ein Abkommen getroffen."

Nach dieser Eintragung ist das Schulhaus 1843 gebaut worden. Mit der Wahl von Lehrer Roost im Jahre 1846 wurde die Schulzeit von 34 auf 40 Wochen erhöht. In der Mitte des letzten Jahrhunderts wurde vom Erziehungsdepartement die Errichtung von paritätischen Freischulen angestrebt. Freischulen sind Schulen im heutigen Sinne; das heisst, alle Bürger müssen Schulsteuern entrichten. die konfessionelle Trennung sollte entfallen.

Diese 2 Forderungen stiessen meist auf erbitterten Widerstand. 1860 wurde in Triboltingen die Freischule eröffnet.